Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt der die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen gemeinschaftlich vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Unternehmen und Privatpersonen, jedoch ausdrücklich keine Rechts- und Steuerberatung nach dem Rechtsberatungs- und Steuerberatungsgesetz; die Vermittlung, der Erwerb, der Verkauf und die Verwaltung von Grundstücken, Wohn- und Geschäftshäusern, Eigentumswohnungen und sonstigen Immobilien aller Art.