Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handels- und Import- und Exportgeschäfte, Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Import- und Exportgeschäfte mit alkoholischen Getränken, Groß- und Einzelhandel mit Bekleidung und Textilien, Groß- und Einzelhandel mit Kultur- und Sportartikeln sowie Lieferkettenmanagement und Beratungsdienstleistungen.