Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von Immobilien sowie die Veräußerung und Verwaltung von:
- eigenem Immobilienvermögen,
- eigenem Kapitalvermögen
- eigenen Beteiligungen
je im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleitung für Dritte.
Genehmigungspflichtige Geschäfte nach KWG sind nicht Gegenstand des Unternehmens.