Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Unternehmensberatung zur präventiven Erkennung von Geschäftsrisiken durch Analyse der bestehenden Dokumentation und Arbeitsabläufe sowie die Einführung und Etablierung von Arbeitsprozessen. Weiterer Gesellschaftsgegenstand ist die Ausübung des Freien Berufs der Rechtsanwälte durch Rechtsanwälte oder Angehörige eines der in § 59c Abs. 1 S. 1 BRAO genannten Berufe. Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten § 59c Abs. 2 BRAO, darf insoweit nur durch in Diensten der Gesellschaft stehende Rechtsanwälte eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten erfolgen