Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Projektierung sowie Vertrieb von Fertigteil- sowie Massivhäusem; Vermittlung von Bauleistungen zur Errichtung von Fertigteil- und Massivhäusern; Erwerb, Veräußerung, Pachten und Verpachten von Immobilien, deren Verwaltung und Verwertung; Errichtung, Verwaltung und Vermietung von Gewerbe- und Wohnobjekten; betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Beratung von Privatpersonen bei der Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben; Vermittlung von Finanzdienstleistungen, insbesondere zur Finanzierung von Investitionen (einschließlich Baufinanzierung), Versicherungen sowie Immobilien, jedoch keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.