Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften bürgerlichen Rechts, deren Zweck der Aufbau, die Verwaltung und die Nutzung von Wertpapierportfolios ist. Der Unternehmensgegenstand umfasst auch die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie der unbeschränkten Haftung bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Die Geschäftsführung und Vertretung umfasst die Eröffnung und Kündigung von Konten und Depots im Namen der jeweiligen Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Der Unternehmensgegenstand umfasst nicht das Betreiben von Bankgeschäften und Finanzportfolioverwaltung. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere nicht die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft) im Sinne des Kreditwesengesetztes (KWG), die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung) im Sinne des KWG, die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung im Sinne des KWG) sowie die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung im Sinne des KWG).