Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Einrichten, Betreiben und Verwalten, das Pachten und Verpachten sowie der Erwerb und die Veräußerung von gastronomischen Betrieben aller Art, der Import, Export sowie Handel mit Waren und der Kauf und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien, die Vermittlung von Finanzierungen, wobei erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz nicht ausgeübt werden, sowie die Beratung und die Vermittlung von Geschäftschancen.