Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksbezogenen Rechten, deren Bebauung mit Wohn- und Geschäftsbauten sowie die Nutzung von Grundstücken und Gebäuden der Gesellschaft durch Vermietung und Verpachtung.