Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Betreiben von Buchungsportalen im Internet zum Zweck der Vermietung,
die Assistenz von Kundengenerierung,
die Prozessoptimierung/ -vereinfachung von Marketingprozessen,
die Erstellung von Software,
Webhosting
und Vermietung von Hardware