| Gegenstand | Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung durch Übernahme von Anwaltsaufträgen, welche durch die in Diensten der Gesellschaft stehende, zugelassene Rechtsanwälte, unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung ihres Berufsrechts, ausgeführt werden. |