Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen der JP Onlinehandel GmbH sowie die Verwaltung, Veräußerung und Lizenzierung aller Marken der JP Onlinehandel GmbH und entsprechender Submarken oder Marken-Derivate sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit keine Erlaubnispflicht besteht.