Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung und Vermietung eigener Immobilien, die Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens, die Nutzung und Verwertung des der Gesellschaft gehörenden und künftig zu erwerbenden Vermögens sowie die Verwaltung von Beteiligungen aller Art im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten.