Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Veräußerung, die Errichtung und der Betrieb von Hotels und gastronomischen Einrichtungen aller Art, die Verwaltung, Vermarktung, Betreuung und der Betrieb von Hotels und Gastronomiebetrieben sowie die Vermittlung von Übernachtungen, die Vergabe von Franchise-Verträgen, die Erzeugung, Vertrieb und Vermarktung von Lebensmitteln sowie der Betrieb von Yachtclubs, Sport- und Freizeiteinrichtungen.