Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen sowie Immobilien und der Verwaltung dieser sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind sowie Beratung von Unternehmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.