Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
der nationale und internationale Straßengüterverkehr und das Betreiben einer oder mehrerer Spedition/en, ferner der Service von PKWs, LKWs, deren Vermietung und die Vermietung von anderen Fahrzeugen und Motorrädern und die Vermietung von Freizeit- und Sportausrüstungen.