Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften aller Art, insbesondere der Erwerb, die Vermittlung, die Entwicklung, Bebauung und Nutzung von Grundstücken einschließlich deren Bewirtschaftung, Verwaltung, Modernisierung und Instandsetzung nur auf eigenen Grundstücken sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Tätigkeiten einschließlich Baubetreuung und Bauträgerschaft sowie Finanzierungsvermittlung.
Die Gesellschaft wird tätig in Form von Baumodellen wie der Bauträgerschaft, der Baubetreuung, der Generalübernehmerschaft, der Treuhändertätigkeit für Bauherrengemeinschaften und der Auflage von Immobilienfonds.
Die Gesellschaft verwaltet eigenes Vermögen, insbesondere Grundbesitz.
Ausdrücklich ausgenommen sind alle Tätigkeiten, die eine Genehmigung nach dem Kreditwesengesetz erfordern würden, ferner handwerkliche Tätigkeiten.