Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Gründung und der Erwerb von sowie die Beteiligung an Projekt- und Beteiligungsgesellschaften, die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen sowie das Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung.