Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beratung von Wirtschaftsunternehmen, die Verwaltung von Grundstücken; der An- und Verkauf von Grundstücken, die gewerbsmäßige Vermittlung und der gewerbsmäßige Nachweis zum Abschluss von Verträgen und Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Gewerbe- und anderen Räumen sowie Darlehen; die gewerbsmäßige Vermittlung und Vorbereitung von Bauvorhaben in eigenem Namen auf eigene oder fremde Rechnung mit oder ohne Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte; die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung; die Beteiligung an und Geschäftsführung von Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand sowie damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.