Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Abhaltung von Seminaren, Beratung und Vermittlung von Kapitalanlagen und Finanzinstrumenten unter der Haftung eines Finanzdienstleistungsinstituts nach § 15 WplG, Vermittlung von Versicherungen (Versicherungsmaklerei gemäß § 34d GewO), der Betrieb von Internetbezahlsystemen sowie die Unternehmensberatung (ohne Rechtsberatung).