Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Ankauf, die Verwaltung, die Vermietung und die Verwertung von Grundstücken und Wohnungen, insbesondere in Brück sowie die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung nach § 34 c GewO, erforderlich sind