Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Betreiben von Anlagen zur Erzeugung von fotovoltaischen Strom sowie der Vertrieb des Fotovoltaik-Stroms lokal, regional und/oder über die Strombörse. Die Gesellschaft darf für sog. ortsgebundene Stromlieferung(en), die sog. Eigenstromnutzung für z.B. Unternehmen, Anlagenpachtmodelle oder Stromlieferverträge anbieten und abschließen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Anlagenanteile oder Komplettanlagen zu veräußern.