Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation und Durchführung von gesellschaftlichen Veranstaltungen, die Vermietung von Yachten, die Organisation von Geschäftsreisen und Events und die Betreuung von Geschäftspartnern, die Vermittlung von Hostessen als Begleitung für kulturelle Veranstaltungen und sonstige Anlässe, die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Wohn-und Gewerbeimmobilien.