Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Handel, Vertrieb, Be- und Verarbeitung von Agrarzeugnissen; Handel, Vertrieb, Be- und Verarbeitung von Bau- und Rohstoffen; Betrieb und die Unterhaltung eines oder mehrerer Lagerhäuser; Verwaltung und Organisation eines Gewerbestandortes; der Betrieb eines Verladeterminals; die Unterhaltung von Bahn- und Gleisanschlüssen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.