Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Bebauung von Grundstücken durch Inanspruchnahme von Dritten, sowie die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken im Rahmen der Vermögensverwaltung, ebenso die Vermietung, Verpachtung und/oder Verwaltung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten einschließlich der Vornahme aller damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Maßnahmen.