Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, der Verkauf, die Projektentwicklung und Durchführung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie die Vermietung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten zur Erzielung von Einkünften auf eigene Rechnung. Schwerpunkt dabei ist die Herstellung von altengerechten Wohnungen und Häusern. Eine nach § 34c GewO genehmigungsbedürftige Tätigkeit ist ausgeschlossen.