Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen im Bereich der Unternehmensführung und Geschäften.