Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von Werbe- und Marketingaktivitäten, erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen auf wirtschaftlichem Gebiet sowie der Erwerb, das Gründen, das Halten, Veräußern und Verwalten von Beteiligung an anderen Gesellschaften auf eigenen Namen und eigene Rechnung, die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle erlaubnisfreien Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.