Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an, sowie die Gründung von anderen Unternehmen.
Die Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen, insbesondere Beratung, Planung, Steuerung und Koordination sowie Revisionsdienstleistungen für Unternehmen im unmittelbaren und mittelbaren Anteilsbesitz.
Der Erwerb und Anmietung von Immobilien, Veräußerung eigener Immobilien, Verwaltung dieser eigenen Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung, sowie die Bebauung eigener Grundstücke durch Dritte.