Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Werbemitteln und Digitaldrucken, der Verleih und die Montage von Messeständen, sowie die Bearbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen aus Metallen, Nichtmetallen und Kombinationen aller Art.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an gleichartigen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften.