Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Analyse, Erarbeitung und Umsetzung von Konzeptionen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge sowie alternativer Formen der betrieblichen Versorgung für kleine und mittelständische Unternehmen sowie den öffentlichen Dienst. Die Vermittlung von Versicherungen insbesondere in der betrieblichen Altersversorgung. Die Veranstaltung von Seminaren, Kolloquien und Vorträgen zur Thematik der betrieblichen Altersversorgung und der sozialen Sicherungssysteme. Die Organisation und Abwicklung von sozialversicherungsrechtlichen Prüfungsverfahren sowie die Verwaltung von betrieblicher Altersversorgung.