Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Betreiben und Verwalten von Spielhallen, das Aufstellen, der Verkauf, der Handel und der Service von und mit Geldspielgeräten sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten; Erlaubnisfreies Gaststättengewerbe, Ausschank und Verkauf von alkoholischen und alkoholfreien Getränken;
Vertrieb und die Vermittlung von Sportwetten und Pferdesportwetten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.