Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen; Beteiligung an anderen Gesellschaften und Haftungsübernahme bei anderen Gesellschaften; Consulting; Hausmeisterdienste; Vermietung von Baumaschinen und -geräten, Gartengeräten.