Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten und Senioreneinrichtungen, die Erbringung von Pflegedienstleistungen, insbesondere die stationäre und häusliche (Kranken- und Alten-)Pflege und die Intensivpflege, die Erbringung von Serviceleistungen, insbesondere Fahrdienste und die Haushaltshilfe, die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen für pflegende Angehörige und Pflegepersonal wie die Pflegeberatung und die Durchführung von Schulungen zu dem Thema Pflege sowie die Tätigkeit als unabhängiger Pflegegutachter sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.