Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung steuerbegünstigter Sportvereine in der Bundesrepublik Deutschland; die Vereine dürfen die Gelder nur satzungsgemäß verwenden. Die Gesellschaft wird dazu von Privatpersonen oder juristischen Personen bereitgestellte Gelder oder öffentliche Mittel verwenden. Alle steuerbegünstigten Sportvereine können sich für eine Förderung über die Internetseite kostenlos anmelden, sie müssen zur Förderung den Nachweis der Steuerbegünstigung einreichen, welche von der Gesellschaft regelmäßig geprüft wird.