Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Internetportalen, die Erbringung von Vertriebs-, Marketing- und Abrechnungsdienstleistungen sowie sämtliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der Energiewirtschaft, Errichtung, Pacht oder Übernahme von Kraftwerken, Trafo- oder Beleuchtungsanlagen, Handel mit Energie und Leuchtmitteln aller Art, Erbringung aller zugehörigen Dienstleistungen sowie Ausführung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängender Geschäfte.