Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen, einschließlich der Gründung von Tochtergesellschaften sowie der Verwaltung eigenen Vermögens und die allgemeine wirtschaftliche und technologische Beratung von Unternehmen, soweit entsprechende Dienstleistungen nicht erlaubnispflichtig sind.