Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen in jeder Form, auch als stille Beteiligung und als persönlich haftende Gesellschafterin, wirtschaftliche, technische und organisatorische Beratung von Unternehmen und Institutionen, sowie Bereitstellung von Managementkapazitäten, einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden erlaubnisfreien Geschäfte und Tätigkeiten.