Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sensibilisierung und Aufklärung der Öffentlichkeit bundesweit für bzw. über die digitale Welt als neuen Tatort für Gewalt, Straftaten und Mobbing; Vermittlung der rechtlichen Grundlagen im Umgang mit den digitalen Medien zur Abwehr von Übergriffen im digitalen Raum; Beratung von Opfern digitaler Gewalt; Bereitstellung einer Lernplattform an Schulen und in Bildungseinrichtungen bundesweit, durch die rechtliche Grundlagen zum Umgang mit der digitalen Welt zum Zwecke der Kriminal- und Gesundheitsprävention vermittelt und Hilfemöglichkeiten für Opfer von Straftaten in der digitalen Welt aufgezeigt werden; Beratung von Institutionen und Erstellung von Konzepten zur Gestaltung und Durchführung von Prävention in Unternehmen und Institutionen.