Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bewirtschaftung, die Verwaltung und die Verwertung des eigenen Vermögens, insbesondere von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Zu diesem Zweck ist die Gesellschaft auch berechtigt, Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte zum Zwecke der Bewirtschaftung, insbesondere Vermietung und Verpachtung zu erwerben. Bei der Verfolgung des Gesellschaftszwecks dürfen die Grenzen einer rein vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschritten werden.