Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nach § 34c Gewerbeordnung (Immobilienmaklertätigkeit), inklusive wirtschaftlich auf solche Immobiliengeschäfte gerichteter Anteilskäufe/-verkäufe (sog. "Share Deals") sowie die betriebs- und immobilienwirtschaftliche Beratung und der Eigenhandel mit Immobilien und deren Verwaltung.