Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens und Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, ausgenommen sind ferner alle Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedürfen.
Insbesondere (aber nicht ausschließlich): Beteiligung an anderen Unternehmen; Bankeinlagen und Darlehensaufnahmen; börsliche und außerbörsliche Geschäfte aller Art, wie z. B. Handel mit Aktien, festverzinslichen Papieren, ETF's, Futures, CFD's, Termingeschäfte, Stillhaltergeschäfte zur Einnahmenerzielung.