Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Consulting, Mediendesign, Datenanalyse und Management für andere Unternehmen, deren Gegenstand vor allem in den Bereichen Internet-Anwendungen (Apps, Webseiten) und Datenanalyse fällt.