Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an Unternehmen, Projekten und Immobilien im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten der Rechts-, Steuer- und Anlageberatung werden ausgesschlossen.