Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz, sowie die Planung, Errichtung und der Betrieb von Photovoltaikanlagen; das Betreiben von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben; das Betreiben von Betrieben der gartenbaulichen Erzeugung; die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, Abwasserwirtschaft oder die Versorgung ortsgebundener gewerblicher Betriebe mit diesen Leistungen.