Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Soziale Dienstleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII), Beratung und Coaching, Schaffung von Freizeitangeboten, Training sozialer Kompetenzen und alle sonstigen etwaigen im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen.