Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Sanierung und Neubau von Immobilien von bzw. für verschiedene Bauherren oder Auftraggeber, insbesondere unter Verwendung energieeffizienter Bauweisen und effektivem Einsatz erneuerbarer Energien.
Erfasst sind insbesondere auch Tätigkeiten nach § 34c Abs. 1 Nr. 3 a) und b) GewO, mithin auch das Tätigwerden als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie sämtliche entsprechende Vorbereitungshandlungen und die Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung.