Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit zu vereinbarenden Tätigkeiten gemäß § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Beteiligung als Kommanditistin an der GKK Steuerberatung GmbH & Co. KG, die ihrerseits die Steuer- und Unternehmensberatung zum Gegenstand hat.
Managementtätigkeiten für Steuerberatungsgesellschaften.
Der Erwerb, die Entwicklung und Verwaltung eigenen und fremden Immobilienbesitzes.
Die Vermögensverwaltung von eigenem Vermögen z. B. in Form von Aktien, Optionsscheinen, Zertifikaten, Derivaten, Krypto- und Fremdwährungen und ähnlichen Geldanlagen.
Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.