Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erlaubnisfreie Unternehmensberatung von Immobilieninvestoren, Durchführung von wirtschaftlichen Due Diligence Verfahren, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume gem. § 34 c (1) Ziffer 1 GewO, die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen gem. § 34 c (1) Ziffer 1a GewO, die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Kapital- und Vermögensanlagen gem. § 34 c (1) Ziffer 2 GewO, die wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer gem. § 34 c (1) Ziffer 4b GewO, die Bewirtschaftung, Anmietung, Vermietung und Verpachtung von gewerblichen Räumen und Wohnräumen.