Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwaltung von Beteiligungen an sowie Gründung von anderen Unternehmen;
Erbringung von Dienstleistungen für diese verbundenen Unternehmen, insbesondere Beratung, Planung, Steuerung und Koordination sowie Revisionsdienstleistungen für Unternehmen im unmittelbaren und mittelbaren Anteilsbesitz;
Erwerb und Anmietung von Immobilien, Veräußerung eigener Immobilien, Verwaltung dieser eigenen Immobilien, insbesondere durch Vermietung, Verpachtung und sonstige Nutzung, sowie Bebauung eigener Grundstücke durch Dritte.