Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Immobilien aller Art im In- und Ausland; die Vermittlung von Darlehen; der An- und Verkauf von Immobilien im In- und Ausland; alle Tätigkeiten im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung; der An- und Verkauf sowie der Handel und Vertrieb mit und von Waren und Gütern aller Art, soweit hierfür keine besonderen Genehmigungserfordernisse bestehen.